Charter amendment: Liquidation proceeds

Back in 2015 I submitted the following proposal for a modification to our charter, which needed further off-line discussion.

Vereinsvermögen bei Auflösung

Nach dem Grundsatz der Vermögensbindung (§55 Abs. 4 AO) darf bei Auflösung das
Vermögen der Körperschaft „nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden“ oder „einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen werden“.
In der aktuellen Fassung ist dies die Stadt Berlin.
Dies spiegelt die Interessen des Vereins nur begrenzt wider.

Es wird beantragt, in Nr. 12b “die Stadt Berlin” zu ersetzen. Zur Wahl stehen:
● Chaos Computer Club e. V. (CCC)
● Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. (WMDE)

tl;dr: In case of a liquidation of OpenTechSchool e. V., proceeds currently go to the City of Berlin. Other foundations supporting Open Society might be a better fit.

The resolution back then was:

Nach kurzer Diskussion ist sich die General Versammlung einig, dass der Antrag mit
ausreichender Diskussion der gesamten Community der OpenTechSchool ein anderes mal
beschlossen werden soll. Das Gremium beschließt einstimmig den Antrag zu vertagen.

tl;dr: Needs more discussion and community input.

So here goes, community, please discuss.